Vorschlagsrecht für Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat setzt Tarifzuständigkeit voraus
„Eine mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit im Betrieb vertretene Gewerkschaft im Sinne des §§ 16 Abs 1,7 Abs 5 MitbestG liegt vor, wenn wenigstens ein Arbeitnehmer des betroffenen Unternehmens ihr Mitglied ist und – anders als im Betriebsverfassungsrecht – die Gewerkschaft für das betreffende Unternehmen auch tarifzuständig ist, also zu ihrem Organisationsbereich gehört. Das Mitbestimmungsgesetz fordert […]