ArbG Heilbronn: Smartphone-App mit Kundenfeedbackfunktion nicht mitbestimmungspflichtig
Aus Marketinggesichtspunkten heraus ist es für viele Unternehmen heute wichtig, auf möglichst vielfältige Kommunikationskanäle mit den Kunden zur Verfügung zu stellen. Um gerade die jüngere Generation zu erreichen, ist es für zahlreiche Unternehmen mittlerweile selbstverständlich in Sozialen Netzwerken präsent zu sein und auch eine Smartphone-App bereit zu stellen. Ziel ist es dabei unter anderem Feedback […]