Arbeitnehmerstatus eines Projektleiters
Wird ein Projektdienstleister im Umfang der üblichen Wochenarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in den Büroräumen des Unternehmens mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln (PC, Telefon, E-Mail-Adresse, Visitenkarte) tätig, ohne dass von betrieblichen Daueraufgaben abgrenzbare Projekte erkennbar sind, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis. Quelle: LAG Köln, Beschl. v. 8.5.2019 – 9 Ta 31/19, NZA-RR 2019, 441ff. abrufbar unter […]