Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung
Ein Auszubildender hat gem. § 17 I 1 BBiG Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Wann eine Ausbildungsvergütung angemessen ist, verrät das Gesetz allerdings nicht. Jedenfalls soll die Vergütung eine Mindestentlohnung für die geleistete Arbeit sein und zudem die Lebenshaltungskosten des Auszubildenden decken. Der Auszubildende muss die Unangemessenenheit der Vergütung im Streitfall darlegen und beweisen. Orientierungspunkt […]