AG Charlottenburg zu Filesharing am Arbeitsplatz
Arbeitgeber haften nicht für illegales Filesharing am Arbeitsplatz. Dies gilt nach Auffassung des AG Charlottenburg (Urt. v. 08.06.2016 – 231 C 65/16) jedenfalls dann, wenn zum Tatzeitpunkt ein namentlich benannter Mitarbeiter die Tat hätte begehen können. Der Geschäftsinhaber hatte vorgetragen, zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in den Geschäftsräumen anwesend gewesen zu sein und seinen Computer […]