Das Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
Ist eine Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt, so ist sie nur bis zu einer Dauer von maximal zwei Jahren zulässig. Zudem kann das Arbeitsverhältnis innerhalb dieses Zeitraums höchstens dreimal verlängert werden. Eine sachgrundlose Befristung ist allerdings gem. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor […]